Groß- und Kleinschreibung

 

Die Grundregel lautet, dass Substantive (Nomen, Hauptwörter), Satzanfänge und Eigennamen mit großem Anfangsbuchstaben geschrieben werden.

Schwierigkeiten können dadurch entstehen, dass nicht immer klar zu erkennen ist, ob ein Substantiv, ein Satzanfang oder ein Eigenname vorliegt.

Im Wortinnern erscheinen Großbuchstaben in der Regel nur bei (fachsprachlichen) Abkürzungen, in Zusammensetzungen mit Bindestrich und bei durchgehender Großschreibung.

In bestimmten Kontexten gebräuchlich, aber nicht Gegenstand der amtlichen Rechtschreibregelung, sind Großbuchstaben im Wortinnern

Solche Schreibungen werden kontrovers diskutiert und für den allgemeinen Schreibgebrauch häufig abgelehnt.

Die folgende Darstellung behandelt die Groß- und Kleinschreibung unter diesen Gesichtspunkten:

Zu weiteren Informationen:
Fremdwörter (Regel 40)
Namen (Regel 134 und Regel 135, Regeln 140–142, Regel 150 und Regel 151)

 

Substantive und ehemalige Substantive

 

Regel 67:

Substantive schreibt man groß <§ 55>. (Vgl. aber Regel 70 und Regel 71.)

Das gilt auch für Namen.

 

Regel 68:

Auch in Zusammensetzungen und Aneinanderreihungen mit Bindestrich werden die Substantive großgeschrieben <§ 55 (2)>.

Das erste Wort einer substantivischen Zusammensetzung oder Aneinanderreihung schreibt man auch dann groß, wenn es kein Substantiv ist <§ 57 (2)>.

 

Regel 69:

Die Bezeichnungen von Tageszeiten nach Adverbien wie „gestern", „heute", „morgen" werden als Substantive angesehen und großgeschrieben <§ 55 (6)>.

In Österreich wird „Früh" in Verbindungen wie „heute Früh" oder „morgen Früh" großgeschrieben, in Deutschland dagegen schreibt man meistens klein.

 

Regel 70:

Aus Substantiven entstandene Wörter anderer Wortarten werden kleingeschrieben. Dabei kann es sich um

1. Adverbien,

2. bestimmte (mit „sein" oder „werden" verbundene) Adjektive,

3. Präpositionen (Verhältniswörter),

4. unbestimmte Pronomen (Fürwörter) und Zahlwörter

 

Regel 71:

Aus Substantiven entstandene Verbzusätze werden auch in getrennter Wortstellung kleingeschrieben <§ 56 (2)>.

 

Substantivierungen (Gebrauch von Wörtern anderer Wortarten als Substantive)

 

Regel 72:

1. Als Substantive gebrauchte Adjektive und Partizipien werden in der Regel großgeschrieben.

2. Häufig zeigen vorangehende Wörter wie „alles", „etwas", „nichts", „viel", „wenig" den substantivischen Gebrauch an.

3. Die Großschreibung gilt auch in festen Wortgruppen und in [nicht deklinierten] Paarformeln zur Bezeichnung von Personen <§ 57 (1)>.

4. Kleinschreibung gilt dagegen in festen adverbialen Wendungen aus Präposition und artikellosem, nicht dekliniertem Adjektiv <§ 58 (3)>. Ist das Adjektiv dekliniert, kann es sowohl groß- als auch kleingeschrieben werden.

 

Regel 73:

Adjektive und Partizipien mit Artikel werden kleingeschrieben, wenn sie Beifügung (Attribut) zu einem vorangehenden oder folgenden Substantiv sind <§ 58 (1)>.

 

Regel 74:

Superlative mit „am", nach denen man mit „wie?" fragen kann, schreibt man klein <§ 58 (2)>. (In diesen Fällen ist „am" nicht zu „an dem" auflösbar.)

Aber: Es fehlt uns am (= an dem) Nötigsten.

 

Regel 75:

In festen adverbialen Wendungen aus „aufs" oder „auf das" und Superlativ, die sich mit „wie?" erfragen lassen, kann das Adjektiv groß- oder kleingeschrieben werden <§ 58 E1>.

Aber: Wir sind (worauf?) aufs Schlimmste gefasst.

 

Regel 76:

1. Als Substantive gebrauchte Pronomen (Fürwörter) schreibt man groß <§ 57 (3)>. (Meist steht in diesen Fällen ein Artikel.)

2. Sonst schreibt man sie klein, auch wenn sie als Stellvertreter von Substantiven verwendet werden <§ 58 (4)>.

3. Possessivpronomen (besitzanzeigende Fürwörter) in Verbindung mit dem bestimmten Artikel können auch großgeschrieben werden <§ 58 E3>.

 

Regel 77:

1. Die Zahladjektive „viel", „wenig", „[der] eine", „[der] andere" können großgeschrieben werden, wenn ihr substantivischer Charakter hervorgehoben werden soll <§ 58 E4>.

2. In der Regel werden sie jedoch mit allen ihren Beugungs- und Steigerungsformen kleingeschrieben <§ 58 (5)>.

 

Regel 78:

1. Als Substantive gebrauchte Grundzahlen schreibt man groß, wenn sie Ziffern bezeichnen <§ 57 (4)>.

2. Sonst werden Grundzahlen unter einer Million kleingeschrieben <§ 58 (6)>.

 

Regel 79:

Die Wörter „hundert", „tausend" oder „Dutzend" können klein- oder großgeschrieben werden, wenn mit ihnen unbestimmte, nicht in Ziffern schreibbare Mengen angegeben werden <§ 58 E5>.

Aber nur:

 

Regel 80:

Als Substantive gebrauchte Bruchzahlen und Ordnungszahlen schreibt man groß <§ 56 E4 und § 57 (1)>.

Die Unterscheidung zwischen Ordnungszahlen, die eine Reihenfolge angeben, und denen, die eine Rangfolge angeben, hat keinen Einfluss mehr auf die Schreibung.

 

Regel 81:

Als Substantive gebrauchte

1. Adverbien,

2. Präpositionen (Verhältniswörter),

3. Konjunktionen (Bindewörter),

4. Interjektionen (Ausrufewörter)

schreibt man groß <§ 57 (5)>.

5. Bei mehrteiligen, mit einem Bindestrich verbundenen Konjunktionen gilt das nur für das erste Wort <§ 57 E4>.

 

Regel 82:

1. Als Substantive gebrauchte Infinitive (Grundformen) schreibt man groß <§ 57 (2)>.

2. Infinitive ohne Artikel, Präposition oder nähere Bestimmung können in bestimmten Fällen entweder als Substantiv oder als Verb aufgefasst und demnach groß- oder kleingeschrieben werden <§ 57 E3>.

 

Anrede

 

Regel 83:

1. Die [vertraulichen] Anredepronomen „du" und „ihr" sowie die entsprechenden Possessivpronomen „dein" und „euer" werden im Allgemeinen kleingeschrieben <§ 66>.

(Aber: Sie hat ihm das Du angeboten; vgl. Regel 76).

2. In Briefen kann auch großgeschrieben werden <§ 66 E>.

 

Regel 84:

1. Die Höflichkeitsanrede „Sie" und das entsprechende Possessivpronomen „Ihr" werden immer großgeschrieben <§ 65>.

2. Das rückbezügliche Pronomen „sich" schreibt man dagegen klein <§ 66>.

 

Regel 85:

Die Pronomen in bestimmten älteren Anredeformen und Titeln schreibt man groß <§ 65 E1, E2>.

Wollt Ihr Euch selbst überzeugen, edler Herr?

 

Titel und Namen

 

Regel 86:

Das erste Wort eines Buch-, Film- oder Zeitschriftentitels, einer Überschrift o. Ä. wird großgeschrieben <§ 53 (1)>.

 

Regel 87:

Das erste Wort eines Straßennamens wird großgeschrieben, ebenso alle zum Namen gehörenden Adjektive und Zahlwörter <§ 60 (2.2)>.

 

Regel 88:

1. Alle zu einem mehrteiligen Namen gehörenden Adjektive, Partizipien, Pronomen und Zahlwörter schreibt man groß <§ 60>.

2. Nicht am Anfang des Namens stehende Adjektive werden gelegentlich auch kleingeschrieben <§ 60 E2>.

 

Regel 89:

1. Es gibt Wortgruppen (feste Begriffe), die keine Namen sind, obwohl sie oft als Namen angesehen werden. Hier schreibt man die Adjektive in der Regel klein <§ 63>.

2. Ausnahmen bilden folgende Fälle:

a) Titel und Ehrenbezeichnungen,

b) Amtsbezeichnungen,

c) besondere Kalendertage,

3. Adjektive, die mit dem folgenden Substantiv einen idiomatisierten Gesamtbegriff bilden, können großgeschrieben werden; die Kleinschreibung der Adjektive ist jedoch auch hier der Regelfall <§ 63 E>. Im fachsprachlichen Schreibgebrauch hat sich in einigen Fällen die Adjektivgroßschreibung verfestigt <§ 64 E>.

In der Botanik und Zoologie werden die deutschen Bezeichnungen der Arten, Unterarten und Rassen konsequent großgeschrieben.

 

Regel 90:

Von geografischen Namen abgeleitete Wörter auf „-er" schreibt man immer groß, die von geografischen Namen abgeleiteten Adjektive auf „-isch" schreibt man klein, wenn sie nicht Teil eines Namens sind <§ 61 und 62>.

aber: der Atlantische Ozean (vgl. Regel 88)

 

Regel 91:

Von Personennamen abgeleitete Adjektive werden kleingeschrieben, wenn sie nicht Teil eines Namens sind <§ 62>.

aber: die Cansteinsche Bibelanstalt (vgl. Regel 88)

Die Bedeutung des Adjektivs hat keinen Einfluss auf die Schreibung.

 

Satzanfang

 

Regel 92:

Das erste Wort eines Ganzsatzes (eines selbstständigen Satzes, zu dem auch ein oder mehrere Teilsätze gehören können) schreibt man groß <§ 54>.

 

Regel 93

Auch nach einem Doppelpunkt und bei angeführten Sätzen wird das erste Wort eines Ganzsatzes großgeschrieben <§ 54 (1) u. (2)>.

1. Nach einem Doppelpunkt kann groß- oder kleingeschrieben werden, wenn der folgende Satz (wie ein Teilsatz) auch mit Gedankenstrich oder Komma angeschlossen werden könnte.

2. Man schreibt nach einem Doppelpunkt klein, wenn der folgende Text nicht als Ganzsatz aufgefasst wird. Das ist in der Regel bei Aufzählungen, bei speziellen Angaben in Formularen o. Ä. der Fall.

 

Regel 94:

Nach Anführungen innerhalb eines Ganzsatzes schreibt man klein <§ 54 (3)>.

 

Regel 95:

Bei in Gedankenstriche oder Klammern eingeschlossenen eingeschobenen Sätzen wird das erste Wort - sofern es kein Substantiv o. Ä. ist - kleingeschrieben <§ 54 (4)>.

 

Regel 96:

Mit Apostroph beginnende sowie auf Auslassungspunkte folgende Wörter bleiben am Satzanfang unverändert <§ 64 (6)>.

Ein mit Anführungszeichen oder anderer Schriftart gekennzeichnetes zitiertes Wort bleibt ebenfalls häufig unverändert.

 

Einzelbuchstaben und Abkürzungen

Wie Substantive gebrauchte einzelne Buchstaben schreibt man üblicherweise groß. Meint man aber den Kleinbuchstaben, wie er im Schriftbild vorkommt, schreibt man meist klein.

 

Regel 97:

Die Groß- und Kleinschreibung von Abkürzungen, zitierten Wörtern und Einzelbuchstaben ändert sich in Zusammensetzungen mit Bindestrich nicht <§ 55 (1 u. 2)>.

(groß oder klein: das Zungen-R, das Zungen-r; s-förmig, S-förmig; aber nur: T-förmig)

http://www.duden.de/sprachwissen/rechtschreibregeln/Gro%C3%9F-%20und%20Kleinschreibung#K76